Mitgliedschaft im SKOE

Die Mitgliedschaft im Sängerkreis bringt folgende Leistung mit sich:

  • Organisation von jährlichem Wertungssingen 
  • Organisation der jährlichen Ehrungsfeier
  • Organisation von Seminaren, Konzerten, Festivals, Fahrten, etc.

Durch die indirekte Mitgliedschaft im Mitteldeutschen Sängerbund ergeben sich folgende Vorteile:

  • Bearbeitung der GEMA-Meldungen und Übernahme der GEMA-Kosten für alle chormusikalischen Veranstaltungen unserer Mitgliedsvereine
  • Beantragung der Zuschüsse aus Landesmitteln beim Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden
  • Bearbeitung der Anträge und Verteilung der Zuschüsse aus Landesmitteln an die Mitgliedsvereine (Erwachsenen-, Kinder- und Jugendchöre)
  • Gruppenunfallversicherung für alle aktiven und passiven Mitglieder der Vereine, Angebot einer günstigen KFZ-Kaskoversicherung für den Beauftragten des Vorstandes bzw. hauptamtliche/n Chorleiter/in
  • Prüfung und Bearbeitung der jährlich mehr als 1000 Ehrungsanträge "Singen im Chor" für Sänger/innen, Kinder und Jugendliche und ggf. Erstellung eigener MSB-Urkunden.
  • Prüfung und Bearbeitung der Ehrungsanträge für Chorleiter/innen
  • Hilfestellung und Bearbeitung der Anträge zur Verleihung der Zelterplakette
  • Ausrichtung der Zelterfeier, sofern der Hessentag im Bereich des Mitteldeutschen Sängerbundes stattfindet
  • Verleihung besonderer Auszeichnungen: Louis-Spohr-Plakette und MSB-Sonderehrenzeichen in Silber und Gold

Weitere Angebote des MSB:

  • Chorleiterschule
    an der Chorleiterschule / Musikakademie in Kassel. Ohne die Chorleiterschule wäre der Fortbestand der Chöre mangels gut ausgebildeter Chorleiter undenkbar.
  • Chorleiterfortbildung
    findet jedes Jahr auf der Jugendburg Sensenstein und in der Landesmusikakademie in Schlitz statt
  • Fortbildung für Kinder- und Jugendchorreferenten
    Die ca. 2500 Kinder und Jugendlichen können alle Vorteile, die der MSB für sie erwirkt, in Anspruch nehmen
  • Bundeschorwettbewerb und Bundeschorkonzert
    Im jährlichen Wechsel organisiert und veranstaltet der MSB den Bundeschorwettbewerb und das Bundeschorkonzert. Leistungsbereite Chöre bewerben sich beim Chorwettbewerb um das Prädikat:
    • Meisterchor
    • Konzertchor
    • Leistungschor
  • Das Bundechorkonzert wird von den Chören gestaltet, die beim vorangegangenen Wettbewerb in ihrer Chorgattung die höchste Punktzahl erreicht haben.

Ehrungen

siehe Ehrungsordnung

GEMA

Über die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen. (Quelle: www.gema.de)

Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel auch Live-Konzerte. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, also beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist.

Die Mitglieder im Sängerkreis "Oberes Edertal" können ihre Konzertveranstaltungen über den Mitteldeutschen Sängerbund abrechnen. Das entsprechende Antragsformular ist unter Formulare/GEMA zu finden.